Deutschland verbot Harutyun Grigoryan, die „NKR-Vertretung“ in Berlin darzustellen

Das deutsche Außenministerium bestätigte, dass Berlin die legale Besetzung aserbaidschanischer Gebiete nicht anerkennt und die sogenannte „Berg-Karabach-Republik“ (NKR) auf dem Gebiet Berg-Karabach und den besetzten Regionen Aserbaidschans nicht anerkennt. So erklärte das deutsche Außenministerium die Tätigkeit des NKR-Vertreters unter der Leitung von Harutyun Grigoryan auf deutschem Gebiet für illegal.

„Die Bundesrepublik Deutschland erkennt das sogenannte“ NKR „nicht an. Dementsprechend gibt es weder akkreditierte diplomatische oder konsularische Vertreter noch eine anerkannte Vertretung dieser Einrichtung“, betonte das deutsche Außenministerium.

Das Bundesaußenministerium fügte hinzu, dass nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland die Verwendung von Titeln und ausländischen Beamten oder offiziellen Rängen, einschließlich Namen, die mit diesen verwechselt werden könnten, eine Straftat darstellt.

„Dazu gehören auch die Reihen, in denen die Person, die sie benutzt, den Anschein erweckt, ein Beamter eines nicht existierenden Staates zu sein“, fuhr das Bundesaußenministerium fort.

„In diesem Zusammenhang forderte das deutsche Außenministerium Herrn Grigoryan schriftlich auf, die internationale rechtliche Subjektivität von Berg-Karabach und die damit verbundene diplomatische oder konsularische Vertretung unverzüglich einzustellen. Es wurde mitgeteilt, dass rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Anforderung nicht erfüllt wird.“ – in einer Botschaft an das Bundesaußenministerium hervorgehoben.

 

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